Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fussbodenheizungsfabrik GmbH, Seestrasse 17, 9326 Horn, Schweiz werden als verbindlich erklärt und regelt das vertragliche Verhältnis zwischen der Fussbodenheizungsfabrik GmbH und dem Kunden.

Der Kunde bestätigt diese AGB jedes Mal neu, wenn dieser einen Auftrag ausführen will.
Wesentliche Änderungen der AGB werden den Auftraggebern zudem innert angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Die bei der Anmeldung einzugebenden Angaben müssen jederzeit vollständig und korrekt sein und enthalten grundsätzlich zwingend folgendes: vollständiger Vor- und Nachname, Adresse des aktuellen Hauptwohnsitzes, Telefonnummer (keine Mehrwertdienstenummer wie z.B. 0900er-Nummern), gültige E-Mail-Adresse. Bei der Anmeldung eines Unternehmens bzw. eines Kunden sind der Name der Kontaktperson und überdies die vollständige Firma anzugeben.

Der Kunde akzeptiert folgende Bedingungen:

Planung:

  • Projektänderungen sind separat mit 130.– Fr./h exkl. MWSt. zu vergüten (z.B. neue Plangrundlagen, veränderte Berechnungsgrundlagen)
  • Bei Projektabbruch wird 80% des zu leistenden Betrags fällig, wenn die Auslegung bereits durchgeführt wurde 100%.
  • Wenn kein Fugenplan übermittelt wird, dann wird davon ausgegangen das keine Fugen gemacht werden. Dies wird dementsprechend so geplant. Eine nachträgliche Anpassung gilt als Projektänderung und ist mit 130.– Fr./h exkl. MWSt. zu vergüten.
  • Bearbeitungszeit/Expressplanung/Lieferdatum:
    Pro 200 m² = 1 Tag Arbeitszeit, Mindest-Bearbeitungszeit jedoch 5 Werktage für jeden Auftrag. Jeder Tag früher = 10% Aufschlag, Mindest-Bearbeitungszeit darf jedoch nicht unter 5 Werktage fallen.
  • Wenn nichts angeben wird, wird mit Mäander gezeichnet.
  • Wenn keine abweichenden Angaben bei Auftragserteilung gemacht werden, wird mit folgenden Planungsparametern geplant:
    – WC/Duschen: Bodenbelag = Plattenbelag
    – Restliche Räume: Bodenbelag = Parkett
    – R-Wert Parkett: 0.11 (m² × K/W)
    – R-Wert Teppich: 0.10 (m² × K/W)
    – R-Wert Plattenbelag: 0.01 (m² × K/W)
    – Raumtemperatur Bäder: 22°C
    –Raumtemperatur andere Räume: 21°C
    – Raum unter beheiztem Raum: beheizt
    – Vorlauftemperatur: 35°C
    – Rücklauftemepratur: 28°C
    – Bodenaufbau:
       7 cm Unterlagsboden, λ = 1.5 (W/m × K)
       2 cm Trittschalldämmung, λ = 0.032 (W/m × K)
       2 cm Wärmedämmung, λ = 0.033 (W/m × K)
    – maximaler Verlegeabstand Bäder: 15 cm
    – maximaler Verlegeabstand andere Räume: 35 cm
    – Rohrtyp:
       Wenn nichts angegeben wird, rechnen wir mit 12/16 mm
    – maximale Heizkreislänge: 120 m
    – maximaler Druckverlust pro Heizkreis: 15 kPa
    – Wärmedämmung FBH-Rohr: Vorlauf wird immer bis zum Raumeintritt gedämmt.

 

Verlegung der FBH:

  • Bei Anpassungen durch den Architekten, oder Bauherrschaft, wird eine Vergütung von 130.– Fr./h exkl. MWSt. verrechnet (z.B. Grundrissänderungen)
  • Für die Behebung von bauseitig zugefügten Schäden wird eine Vergütung von 130.– Fr./h exkl. MWSt. verrechnet.
  • Werden die Monteure auf die Baustelle aufgeboten und sollten jedoch trotzdem nicht arbeiten können, werden die Stunden pro Monteur zu 130.– Fr./h exkl. MWSt. verrechnet.
  • Pläne müssen spätestens ein Tag vor dem Beginn der Verlegung bei der Firma Fussbodenheizungsfabrik GmbH ankommen.
  • Wenn nichts angegeben wird, ob man mit Luft oder Wasser abdrucken soll, wird davon ausgegangen, dass es keine Rolle spielt. In dem Fall drucken wir die FBH-Leitungen mit Luft ab.

 

Verlegung der Bodenisolation:

  • Werden die Monteure auf die Baustelle aufgeboten und sollten jedoch trotzdem nicht arbeiten können, werden die Stunden pro Monteur zu 130.– Fr./h exkl. MWSt. verrechnet.
  • Wenn das Material bei der Firma Fussbodenheizungsfabrik GmbH im Auftrag ist, müssen die Pläne spätestens 4 Tage vor Beginn der Verlegung bei der Firma Fussbodenheizungsfabrik GmbH ankommen inkl. der Anzahl m².